AGB
Artikel 1 – Geltungsbereich
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ROAM SILICON BV
Wechselgebühren, die mit der Einziehung des Betrags verbunden sind, werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
Vertreter sind nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
1.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, unterliegt das Angebot, der Verkauf und die Lieferung aller Waren und/oder Dienstleistungen durch ROAM SILICON BV, mit Sitz in Belgien, Blindestraat 7, BE-3740 Bilzen, und eingetragen unter der USt-IdNr./Firmennummer BE0831.818.451 (im Folgenden „ROAM SILICON“) an eine natürliche oder juristische Person (im Folgenden „Käufer“) diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen“).
1.2 Andere Bedingungen oder Bestimmungen, die auf Formularen oder Dokumenten des Käufers (einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen) angegeben sind, sind nur dann anwendbar, wenn sie von ROAM SILICON schriftlich ausdrücklich anerkannt wurden. Im Falle einer schriftlichen Bevorzugung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers oder einer anderen speziellen Vereinbarung bleiben die folgenden Bedingungen ergänzend gültig.
1.3 Mit dem Abschluss eines jeden Vertrages mit ROAM SILICON erklärt der Käufer, eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten zu haben und diese zu akzeptieren.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte vertragliche Beziehung zwischen den Parteien, einschließlich einzelner Bestellungen oder Verträge für bestimmte Waren oder Dienstleistungen. Abweichungen, Ergänzungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurden.
1.5 ROAM SILICON behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Neue oder geänderte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten ab dem dreißigsten (30.) Tag, nachdem sie dem Käufer mitgeteilt wurden.
1.6 Der Käufer erklärt, dass er die Bedeutung aller in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten technischen Begriffe sowie etwaige Ergänzungen und die in Angebot und/oder Auftragsbestätigung verwendeten Begriffe kennt und versteht.
Artikel 2 – Verhältnis zwischen den Parteien
2.1 Der Käufer hat nicht das Recht, ROAM SILICON in Bezug auf Dritte zu binden oder im Namen oder auf Rechnung von ROAM SILICON Verträge abzuschließen, es sei denn, ROAM SILICON hat den Käufer ausdrücklich schriftlich dazu aufgefordert und autorisiert.
Artikel 3 – Angebote und Bestellungen
3.1 Angebote von ROAM SILICON sind nicht bindend und stellen lediglich Einladungen zur Vertragsabschließung dar. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn eine Bestellung des Käufers von ROAM SILICON ausdrücklich akzeptiert wurde. Wenn die Auftragsbestätigung Änderungen oder Ergänzungen enthält oder in irgendeiner Weise von der Bestellung des Käufers abweicht, ist diese für den Käufer verbindlich, es sei denn, der Käufer erklärt innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung, dass er nicht damit einverstanden ist.
3.2 Die Gewichte, Maße, Kapazitäten und andere Details, die in Katalogen, Anzeigen, Abbildungen und Preisliste enthalten sind, dienen nur als Annäherung. Diese Details binden ROAM SILICON nur insoweit, wie dies ausdrücklich angegeben wird.
3.3 Der Käufer ist für die Richtigkeit einer von ihm abgegebenen Bestellung verantwortlich. Der Käufer ist auch dafür verantwortlich, ROAM SILICON alle erforderlichen Informationen zu den Waren oder Dienstleistungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, damit ROAM SILICON den einzelnen Vertrag gemäß seinen Bedingungen ausführen kann.
3.4 Bestätigte Bestellungen gelten für den Käufer als verbindlich. Der Käufer hat kein Recht, Bestellungen ohne schriftliche Genehmigung von ROAM SILICON zu stornieren. Diese Genehmigung ist abhängig von der Zahlung aller durch die Stornierung verursachten Schäden. Wenn der Käufer die Bestellung stornieren oder beenden möchte, wird der Schaden für ROAM SILICON mit mindestens 30 % des Preises geschätzt, unbeschadet des Rechts von ROAM SILICON, höhere Schäden nachzuweisen oder die Durchführung des Vertrages zu verlangen. Ein gesetzlicher Zinssatz von 10 % des Schadenbetrags ist ab dem Datum der Zahlungserinnerung für diesen Schaden fällig.
3.5 Alle Änderungen einer Bestellung müssen schriftlich und rechtzeitig vorgenommen werden. Falls ROAM SILICON bereits mit der teilweisen oder vollständigen Ausführung der Bestellung begonnen hat (einschließlich der Bestellung von Rohmaterialien oder anderen Zutaten), kann der Käufer die Nichtdurchführung der Änderungen nicht verweigern.
3.6 ROAM SILICON behält sich das Recht vor, die Ausführung einer Bestellung auszusetzen, wenn das Konto des Käufers bei ROAM SILICON zeigt, dass der Käufer mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber ROAM SILICON oder seinen Tochtergesellschaften im Verzug ist oder wenn der Käufer seine Zahlungsunfähigkeit nachweist. Im Falle einer Ablehnung der Annahme einer Bestellung oder einer Verzögerung bei der Lieferung aufgrund einer Bestellungsaussetzung, für die der Käufer direkt oder indirekt verantwortlich ist, werden dem Käufer Lagerkosten in Rechnung gestellt, unbeschadet des Rechts von ROAM SILICON, den Kaufvertrag zu kündigen.
3.7 Mit einer Frist von dreißig (30) Tagen ist ROAM SILICON berechtigt, mit Ausnahme von Fällen höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder geänderter Gesetzgebung, die Herstellung oder den Verkauf eines oder mehrerer Produkte oder Verpackungen einzustellen oder Änderungen am Typ, Design oder Modell vorzunehmen. In solchen Fällen ist ROAM SILICON nicht verpflichtet, Änderungen an bereits gehaltenen oder bestellten Produkten vorzunehmen. Der Käufer kann ROAM SILICON nicht für Änderungen gemäß diesem Artikel haftbar machen und hat keinen Anspruch auf Rückgriff gegen ROAM SILICON wegen der Einstellung der Lieferung von Produkten oder Verpackungen des früher von ROAM SILICON verkauften Typs, Designs oder Modells.
Artikel 4 – Preise
4.1 Der Preis ist der im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung angegebene Preis und/oder gemäß den vereinbarten Preislists, soweit zutreffend. Preisberechnungen oder Angebote sind indikativ und unverbindlich, bis sie formell angenommen werden. In keinem Fall sind von ROAM SILICON bestätigte Preise für eine Bestellung verbindlich für nachfolgende Bestellungen, es sei denn, es handelt sich um Bestellungen im Rahmen eines größeren Rahmenvertrages. Diese Preise unterliegen jederzeit möglichen Erhöhungen, wenn dies aufgrund der Entwicklung ihrer festen und/oder variablen Kosten (z. B. Löhne und andere Sozialversicherungsbeiträge, Materialkosten, Verarbeitungskosten, Energiekosten, Wechselkurse usw.) der Fall ist.
4.2 Die Preise verstehen sich zuzüglich Transportkosten (sofern zutreffend), Lade- oder Entladekosten, Versicherungskosten, Verpackungskosten, Mehrwertsteuer, Abgaben, Einfuhr- und Ausfuhrzölle usw., sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben. Die Parteien können vereinbaren, dass ROAM SILICON die Verpackung, Transportverpackung, Beladung, Transport, Entladung und Versicherung der Waren übernimmt. In diesem Fall trägt der Käufer die Kosten dafür.
4.3 Wenn sich der Liefertermin, der Lieferort oder die Lieferbedingungen auf Wunsch des Käufers ändern oder der Käufer falsche Informationen dafür bereitgestellt hat, ist ROAM SILICON berechtigt, die zusätzlichen entstandenen Kosten zu berechnen.
4.4 ROAM SILICON kann jede (Teil-)Bestellung/Lieferung verschieben oder verzögern, wenn die vorherige Bestellung/Lieferung nicht vollständig bezahlt wurde. ROAM SILICON kann verlangen, dass jede (Teil-)Bestellung/Lieferung vollständig bezahlt wird, bevor eine nachfolgende (Teil-)Bestellung/Lieferung versandt wird.
4.5 Der Käufer kann keine seiner Ansprüche gegen Schulden gegenüber ROAM SILICON aufrechnen.
Artikel 5 – Zahlung
5.1 Die Rechnungen von ROAM SILICON sind spätestens am Fälligkeitsdatum, das auf dem jeweiligen Auftrag oder in den entsprechenden Rechnungen angegeben ist, auf das von ROAM SILICON benannte Bankkonto zu zahlen. Die Rechnung gilt als beglichen, wenn der vollständige Betrag der Rechnung auf dem Bankkonto von ROAM SILICON eingegangen ist, das auf der Vorderseite der Rechnung angegeben ist.
5.2 Alle Rechnungen von ROAM SILICON sind in der angegebenen Währung zu zahlen. Bei Zahlung in einer anderen Währung erfolgt die Umrechnung zum höchsten Wechselkurs, entweder zum Kurs des Rechnungsdatums oder des Zahlungstages. Alle Bankgebühren...
5.3 Rechnungen, die nicht innerhalb von acht Tagen nach Ausstellung per Einschreiben angefochten werden, gelten als vollständig akzeptiert.
5.4 Wenn der Käufer eine Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum nicht vollständig bezahlt oder eine andere Zahlung, die dem Käufer unter einem Vertrag mit ROAM SILICON und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusteht, nicht vollständig bezahlt:
a. Der Käufer muss Zinsen auf den überfälligen Betrag zu einem Satz von 10% pro Jahr zahlen (es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher, dann wird dieser angewendet). Diese Zinsen fallen täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zum tatsächlichen Zahlungseingang an. Der Käufer muss die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zahlen.
b. Der Käufer muss ROAM SILICON 10% des ausstehenden Saldos zahlen, mit einem Mindestbetrag von 250,00 EUR für Kosten im Zusammenhang mit unter anderem der Eintreibung der fälligen Beträge und den nachteiligen Folgen für den Cashflow von ROAM SILICON, als pauschale Schadenersatz. Die Parteien bestätigen, dass diese Summe eine echte Vorausabschätzung des Schadens von ROAM SILICON darstellt. Dieser Absatz lässt das Recht von ROAM SILICON unberührt, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5.5 Zahlungsverzug, unvollständige oder Nichtzahlung einer abgelaufenen Rechnung führt dazu, dass alle anderen Rechnungen, für die eine bestimmte Ratenzahlungsfrist vereinbart wurde, sofort fällig werden, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist. Zinsen für verspätete Zahlungen sind fällig, sobald die nicht abgelaufenen Rechnungen fällig werden. Zusätzlich können pauschale Schadenersatzansprüche gemäß Abschnitt 5.4(b) fällig werden. Teilzahlungen werden zunächst auf die Zinsen, pauschalen Schadenersatzzahlungen und mögliche Kosten angerechnet und erst dann auf unbezahlte Rechnungen.
5.6 Jegliche Verwendung von Schuldscheinen, Schecks oder der Erlaubnis, einen Wechsel zu ziehen, um den vereinbarten Preis zu decken, wird niemals als Erneuerung der ursprünglichen Schuld der Rechnung angesehen, noch wird sie irgendein „Zurückbehaltungsrecht“, Vereinbarung oder territorialer Zuständigkeit beeinflussen oder ändern.
5.7 ROAM SILICON ist berechtigt, seine Verpflichtungen in Bezug auf andere laufende Verträge zwischen den Parteien zu suspendieren oder zu verschieben, soweit der Käufer eine Zahlungsbedingung oder eine andere Verpflichtung nicht erfüllt hat. ROAM SILICON behält sich das Recht vor, die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen auszusetzen, bis die Kreditwürdigkeit des Käufers wieder innerhalb der vereinbarten Grenzen liegt oder der Käufer die Zahlungsbedingungen oder andere Verpflichtungen erfüllt. Verzögerungen bei Zahlungen durch den Käufer können zu einer proportionalen Verzögerung des Liefertermins führen.
5.8 Im Falle einer verspäteten Zahlung ist ROAM SILICON berechtigt, die Auflösung des Vertrages zu verlangen, eine außergerichtliche Auflösung vorzunehmen (ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist), oder nach Wahl von ROAM SILICON die vollstreckte Durchführung des Vertrages zu verlangen, alles unbeschadet des Rechts von ROAM SILICON auf Entschädigung durch (vorzeitige) Kündigung des Vertrages. Dieser Schaden wird auf einen Pauschalbetrag von 75% des verbleibenden Betrags festgelegt, unbeschadet des Rechts von ROAM SILICON, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Artikel 6 – Eigentumsvorbehalt – Risiko
6.1 Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von ROAM SILICON, bis der Käufer den vollständigen Kaufpreis für diese Waren sowie Zinsen und pauschale Schadenersatzbeträge, falls zutreffend, vollständig bezahlt hat. Wenn der Käufer den Kaufpreis noch nicht (vollständig) bezahlt hat, muss der Käufer Dritten (z. B. einem Insolvenzverwalter oder Gläubigern) den Eigentumsvorbehalt von ROAM SILICON per Einschreiben mitteilen, wann immer dies aufgrund der Umstände erforderlich ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Situation, in der ein Dritter droht, die Waren zu pfänden oder sie bereits gepfändet hat. Der Käufer muss ROAM SILICON dies sofort per Einschreiben mitteilen. Der Käufer gewährleistet (sofern erforderlich im Namen eines Dritten (Käufers) oder Inhabers), dass ROAM SILICON auf dessen erstes Verlangen den Standort der Waren mitteilen wird und dass diese auf Kosten und Risiko des Käufers wieder verfügbar gemacht werden, wenn ROAM SILICON dies verlangt. Soweit erforderlich, wird ROAM SILICON ein unwiderrufliches Mandat für die Wiederinbesitznahme und ein Mandat zum Betreten der Räumlichkeiten zu diesem Zweck erteilt.
6.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Waren zu verfügen, wenn der zugehörige Kaufpreis nicht vollständig bezahlt wurde. Wenn der Käufer die Waren verkauft oder anderweitig überträgt, in Verletzung dieser Klausel, wird die Zahlungsforderung des Käufers gegenüber seinem Kunden automatisch an ROAM SILICON abgetreten, wobei ROAM SILICON diese Abtretung hiermit akzeptiert. Der Käufer muss seinen Kunden die Abtretung an ROAM SILICON mitteilen und ROAM SILICON alle Informationen und Dokumente zur Eintreibung der Forderungen zur Verfügung stellen.
6.3 Der Käufer muss für die gelieferten Waren eine angemessene Versicherung bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft gegen Schäden, Verluste, Wertminderung, Zerstörung und Diebstahl abschließen und ROAM SILICON auf erstes Verlangen einen Nachweis darüber erbringen. Der Käufer tritt seine Versicherungsansprüche aus Schäden, Verlusten, Wertminderung, Zerstörung und Diebstahl der Waren an ROAM SILICON ab, wobei ROAM SILICON diese Abtretung hiermit akzeptiert.
6.4 Das Risiko an den verkauften Waren geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung EXW (EXW ICC Incoterms® 2010) am Lager von ROAM SILICON in Belgien oder an einem anderen Ort erfolgt.
6.5 Soweit diese Klausel bezüglich des Eigentumsvorbehalts im Widerspruch zu anderen zwischen den Parteien vereinbarten Klauseln steht, hat diese Klausel Vorrang.
Artikel 7 – Lieferung
7.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Waren Ex Works (EXW) am Standort von ROAM SILICON oder einem anderen benannten Ort (Incoterms 2010), auch wenn die Lieferung von ROAM SILICON abgewickelt wird, wobei ROAM SILICON in diesem Fall nur als Beauftragter des Käufers handelt.
7.2 Versand und Transport erfolgen auf Risiko des Käufers, unabhängig davon, wie der Transport organisiert wird. Der Käufer kann die Waren auf eigene Kosten versichern und ist verpflichtet, die Ausrüstung bei Empfang zu überprüfen und sein Rückgriffsrecht gegenüber dem Frachtführer innerhalb der erforderlichen Frist auszuüben.
7.3 ROAM SILICON kann die Waren in einer oder mehreren Lieferungen liefern. Jede Lieferung stellt einen separaten Vertrag dar. Lieferungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von ROAM SILICON bestätigt werden. Sofern nicht anders vereinbart, ist ROAM SILICON jederzeit berechtigt, Lieferungen zu verzögern oder zu ändern.
8.1 Wenn der Käufer ein Vertriebspartner von ROAM SILICON ist (im Folgenden der „Vertriebspartner“), verpflichtet sich der Vertriebspartner, ein Rückverfolgbarkeitssystem für die Waren sicherzustellen, indem er geeignete Aufzeichnungen über die Warenreferenz, Chargen- oder Seriennummer, Menge und Kundeninformationen führt. Der Vertriebspartner muss ROAM SILICON innerhalb von 48 Stunden nach dem Ereignis über jeden Vorfall informieren, der von seinen Kunden, Endverbrauchern oder Servicepartnern und/oder lokalen Behörden gemeldet wird und bei dem es zu Verletzungen oder potenziellen Verletzungen eines Patienten oder Nutzers im Zusammenhang mit der Verwendung der Waren kommt. Der Vertriebspartner muss ROAM SILICON innerhalb einer (1) Geschäftswochen nach Erhalt jeglicher Beschwerden, Fehlfunktionen oder Mängel im Zusammenhang mit den Waren, die von seinen Kunden, Endverbrauchern oder Servicepartnern mitgeteilt werden, informieren.
8.2 Wenn Produkte sichtbare Mängel aufweisen, muss der Käufer ROAM SILICON innerhalb von acht (8) Tagen nach Lieferung schriftlich über diese Mängel informieren. Wenn eine solche Mitteilung nicht innerhalb des vorgenannten Zeitraums eingeht, gilt der Käufer als mit den Produkten einverstanden. Der Käufer muss Produkte mit sichtbaren Mängeln für eine Inspektion durch ROAM SILICON bereitstellen. ROAM SILICON wird die Produkte prüfen und die Beschwerde innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt eines Musters des als mangelhaft gemeldeten Produkts untersuchen. Die Kosten für diese Prüfungen trägt ROAM SILICON, wenn der Mängelanspruch als berechtigt angesehen wird.
8.3 Im Falle von latenten/sichtbaren Mängeln der Produkte muss der Käufer ROAM SILICON innerhalb von acht (8) Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich darüber informieren. Wenn eine solche Mitteilung nicht innerhalb des vorgenannten Zeitraums eingeht, gilt der Käufer als mit den Produkten einverstanden. Der Käufer muss Produkte mit latenten Mängeln für eine Inspektion durch ROAM SILICON bereitstellen. ROAM SILICON wird die Produkte prüfen und die Beschwerde innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt eines Musters des als mangelhaft gemeldeten Produkts untersuchen. Die Kosten für diese Prüfungen trägt ROAM SILICON, wenn der Mängelanspruch als berechtigt angesehen wird.
8.4 Im Falle von Mängeln an einem Produkt erstattet ROAM SILICON nach eigenem Ermessen entweder den Preis des Produkts, den der Käufer bezahlt hat, oder ersetzt die Produkte auf seine Kosten. In allen Fällen, in denen ROAM SILICON zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist, wird dieser niemals höher sein als nach Wahl von ROAM SILICON entweder der Rechnungswert des gelieferten Gutes, bei dem oder in Verbindung mit dem der Schaden verursacht wurde, oder, falls der Schaden durch eine Versicherungspolice von ROAM SILICON gedeckt ist, der Betrag, der tatsächlich vom Versicherer in Bezug darauf ausgezahlt wird.
8.5 ROAM SILICON haftet nicht für weitere Verluste des Käufers oder Dritter, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Folgeschäden oder indirekte Schäden. ROAM SILICON ist niemals verpflichtet, Ersatz- oder Zusatzschäden zu zahlen, es sei denn, der Schaden wurde absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit von ROAM SILICON oder seinen eigenen Mitarbeitern verursacht. In diesem Fall ist die Haftung von ROAM SILICON für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder indirekte Schäden jedoch stets ausgeschlossen, außer im Fall von Absicht seitens ROAM SILICON selbst.
8.6 ROAM SILICON garantiert dem Käufer, dass die Produkte für den vorgesehenen Zweck geeignet sind und den geltenden Pflichtnormen entsprechen. ROAM SILICON gibt dem Käufer keine weiteren Garantien oder Zusicherungen in Bezug auf die Produkte. Die maximale Garantiefrist beträgt 12 Monate nach Lieferung.
8.7 Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schränkt oder schließt die Haftung von ROAM SILICON für eine Haftung aus, die nach geltendem Recht nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden kann. Vorbehaltlich des Vorstehenden erlischt jedes Recht auf Garantie für die Produkte, wenn:
-
die von ROAM SILICON gegebenen Anweisungen zur Nutzung, Lagerung, Prüfung und/oder Wartung nicht genau befolgt werden;
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die gelieferten Waren unsachgemäß oder nicht in Übereinstimmung mit dem vereinbarten Zweck verwendet werden;
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der Käufer oder Dritte, die nicht von ROAM SILICON beauftragt wurden, ohne Genehmigung von ROAM SILICON an den gelieferten Waren Veränderungen vorgenommen haben;
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der Käufer keine der vom Käufer gegenüber ROAM SILICON aus dem zugrunde liegenden Vertrag bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat oder diese nicht ordnungsgemäß oder fristgerecht erfüllt hat.
8.8 Jeder Anspruch gegen ROAM SILICON, mit Ausnahme der von ROAM SILICON anerkannten oder derjenigen, die früher verfallen, verfällt nach Ablauf von 2 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Anspruch entstanden ist, wenn ein Anspruch nicht innerhalb dieses Zeitraums geltend gemacht wurde.
8.G Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Kennzeichnung und Verpackung der Produkte den in dem Gebiet geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. ROAM SILICON haftet in keiner Weise für Verstöße gegen solche Gesetze und Vorschriften. Falls diese Gesetze und Vorschriften die Kosten für die Kennzeichnung und Verpackung erhöhen, trägt der Käufer diese Kosten. Der Preis beinhaltet die Kosten für ein Standardetikett.